Tommy Robinson schuldig gesprochen – ist das sein Todesurteil?
London – „Schuldig wegen Missachtung des Gerichts“. So lautet das endgültige Urteil im Fall Tommy Robinson. Er habe gegen das Berichterstattungsverbot verstoßen, als er im vergangenen Jahr vor einem Gericht über einen stattfindenden Grooming-Gang-Prozess live auf Facebook berichtet habe, befanden jetzt die beiden Richter am Zentralen Strafgerichtshof Old Bailey.
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Hintergründe zu den Grooving Gangs in englischer Fassung. In diesem Untersuchungsbericht, vom Rotherham Councils in Auftrag gegeben, wird deutlich, dass Polizei und Behörden diese Verbrechen bewusst nicht verfolgten, um dem Vorwurf des Rassismus zu entgehen.
Bei den Tätern handelt es sich überwiegend um Pakistaner.
Den umfangreichen Untersuchungsbericht können Sie nachfolgend herunterladen ( englische Fassung ):