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Heiligenhaus: Trotz geöffneter Moscheen – Stadt genehmigt Muezzin-Ruf

Muezzin (Symbolfoto: Von Petr Bonek/Shutterstock)

Der bundesweit aktive Salafist Marcel Krass erwirkte mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die Öffnung von Gotteshäusern und Moscheen. Danach dürfen Moscheen, unter Auflagen öffnen. Die Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. So darf nur eine bestimmte Menge an Gläubigen in die Räumlichkeiten. Ebenso muss der Abstand gewährleistet sein.

Tagesschau.de berichtete:

Rückkehr zu Gottesdiensten rückt in vielen Bundesländern näher

Immer mehr Bundesländer wollen die Kirchen unter strengen Auflagen bald wieder für Gottesdienste öffnen. So sind in Sachsen und Thüringen bereits wieder religiöse Feiern möglich. Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hessen erlauben ab dem 1. Mai wieder Gottesdienste unter Auflagen.

In Heiligenhaus, einem beschaulichen Städtchen in der Nähe von Düsseldorf, wurde trotz trotz der Möglichkeit der Moschee- Öffnung, der Muezzin-Ruf erlaubt. Genehmigt wurde der Muezzin-Ruf zum ersten Mal am 9. Mai 2020. Nachdem das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gefällt hatte. Die Stadt Heiligenhaus genehmigte den Gebetsruf zunächst für den Monat Mai.

Der Moscheeverein  marokkanische Al Hikma an der Gohrstraße 6 in Heiligenhaus möchte, „seinen Mitbürgern“ ein Zeichen der Solidarität mitgeben. Der Muezzin-Ruf wird  samstags zum Abendgebet über eine Lautsprecheranlage übertragen. Zusätzlich wird der Muezzin-Ruf auch ins Internetübertragen.

Kundgebungstermine

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