Auswirkungen des Politischen Islam in der Realität

Im Jahr 2020 gab es in Deutschland laut Auskunft der Innenministerien der Länder 20.000 Messer-Attacken. Durchschnittlich 50 am Tag mit insgesamt 100 Toten. 40 Prozent der Täter sind nichtdeutsche Staatsbürger.

Sogenannte Zuwanderer – das sind Asylbewerber und Flüchtlinge – machen rund 17,4 Prozent der Tatverdächtigen aus. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt aber nur 2%. Damit sind sie 8-fach überrepräsentiert.

Dazu gab es im Jahr 2020 704 Gruppenvergewaltigungen – zwei am Tag. Jeder zweite Tatverdächtige hatte keine deutsche Staatsangehörigkeit. Häufig kamen die Männer laut Bild-Zeitung aus islamischen Ländern: Afghanistan, Syrien, Irak.

Besonders Afghanen sind überproportional stark vertreten. 2018 waren 6 Prozent der Tatverdächtigen Afghanen. In der Gesamtbevölkerung machen sie aber nur 0,3 Prozent aus. Damit sind Afghanen 20-fach überrepräsentiert.

Der frühere Kriminalpolizist und Sicherheitsexperte Stefan Schubert hat in seinem Buch „Sicherheitsrisiko Islam: Kriminalität, Gewalt und Terror – wie der Islam unser Land bedroht“ anhand von Daten des Bundeskriminalamtes und des Bundesinnenministeriums zusammengetragen, dass sogenannte „Flüchtlinge“ eine Verbrechenswelle von über 1 Million Straftaten in nur 4 Jahren von 2015-2019 alleine in Deutschland verübt haben. Natürlich nicht alle – aber viel zu viele derjenigen, die „Schutz“ in unserem Land suchen und Gastrecht in Anspruch nehmen.

Schubert zeigt auf, dass der Generalbundesanwalt im Jahr 2013 lediglich 70 Terrorverfahren einleitete, 2018 aber schon über 20 mal mehr – 1300, ein neuer Rekordwert. 80 Prozent davon Verfahren wegen islamistischem Terror. Der Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle ab 2015 ist nicht zu leugnen.

Aber dem Journalisten Michael Stürzenberger, der vor all diesen beobachtbaren Erscheinungen bei einer BPE-Kundgebung am 24. Oktober 2020 in Augsburg warnte, wird jetzt für das Aussprechen der Wahrheit Gefängnis angedroht.

Gleichzeitig wurde ein radikaler Islamfunktionär, der Schriften mit Tötungsbefehlen in seinem Vereinsraum verbreitete, wegen der „Religionsfreiheit“ freigesprochen, laut Urteil vom Landgericht Stuttgart im Jahr 2011. Vom OLG Stuttgart am 19.5.2011 bestätigt.

In diesem Video einer Rede vom 10.4.2022 bei Pegida in Dresden sind all diese besorgniserregenden Tatsachen zusammengefasst.

Kundgebungstermine

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