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Scharia vs. Universelle Menschenrechte – ein Vortrag von Marie-Luise Hoffmann-Polzoni

Bonn, 29. November 2013 – Auf Einladung des Politischen Stammtischs e.V. in Bonn fand in der Stadthalle Bad Godesberg ein Vortrag zum Thema: „Scharia versus universelle Menschenrechte aus der Sicht von Frauen“ statt. Die Referentin, Marie-Luise Hoffmann-Polzoni, ist Vorsitzende des Vereins „Women for Freedom e.V.” sowie Mitglied der Menschenrechtsorganisation Bürgerbewegung Pax Europa e.V. Sie setzt sich insbesondere für die Rechte von Frauen ein, um auf durch Religion oder kulturell bedingte Missstände, wie zum Beispiel Bildungsverbot und Genitalverstümmelung, hinzuweisen und diese Missstände auch öffentlich anzuprangern. Dabei legt sie Wert darauf, nicht als Feministin, sondern als Frauenrechtlerin angesehen zu werden.

Statt der erwarteten Teilnehmeranzahl von etwa 25 Personen kamen überraschenderweise ca. 60 Teilnehmer – ein Beweis dafür, dass die Bürger zunehmend an den Themen „Islam“ und „Islamisierung“ interessiert sind.

Nach dem Verlesen eines Grußwortes der Menschen- und Frauenrechtsaktivistin Sabatina James begann der Vortrag mit einer kurzen Übersicht über die verschiedenen islamischen Glaubensrichtungen. So lehnen zum Beispiel die Aleviten die Scharia ab, benötigen keine Moscheen zum Beten, tragen kein Kopftuch, und manche wollen sogar nicht als Muslime bezeichnet werden. Sufismus bedeutet, nichts zu besitzen und von nichts besessen zu werden. Es kann sich hier sowohl um Sunniten als auch um Schiiten handeln. „Derwisch“ heißt „Bettler“, es gibt vier Stufen zur Erkenntnis, und bis zum Erlangen der vollen Erkenntnis wird bei den Sufisten streng asketisch und nach der Scharia gelebt. In der Ibadiya („Familie der Aufrechten“, etwa im Oman) werden Mohammedaner als Brüder angesehen, während alle anderen noch unter den „Ketzern“ stehen. Die Ahmadiyya wird von anderen Mohammedanern abgelehnt und lebt sehr abgeschlossen. Geheiratet wird nur untereinander, das heißt, hier ist Nachschub aus dem Ausland geradezu unvermeidbar, und sogenannte „Handschuhehen“, wo die Partner heiraten, ohne sich zu kennen, sind nicht unüblich. Versuche, durch Heirat aus der Gemeinschaft auszubrechen, werden strengstens geahndet. Die Ahmadiyya lehnt den bewaffneten Dschihad als Kampf gegen Ungläubige ab; auf Apostasie steht nicht die Todesstrafe. Vom Staat werden sie als harmlos angesehen und sind deshalb als Glaubensgemeinschaft anerkannt. Die familiären Strukturen richten sich aber dennoch weitgehend nach den Vorschriften des Korans, wenngleich die radikale, politische Ausrichtung abgelehnt wird (AdV).

Als nächstes kamen die sunnitischen Rechtsschulen an die Reihe. Alle vier „Fiqh“ unterscheiden sich nach Frau Hoffmann-Polzoni in Bezug auf die Scharia nur marginal. Die beiden wichtigsten schiitischen Rechtsschulen spielen eine geringere Rolle. Wesentliche Unterschiede zwischen Sunniten und Schiiten: Sunnitische Fatwas können von jeder Person mit ausreichend hohem Ansehen erlassen werden, sind aber nicht verbindlich. Bei den Schiiten gibt es dagegen nur Fatwas von Imamen, und die sind verbindlich. Das weiß auch Salman Rushdie nur allzu genau.

Die Scharia kommt angeblich direkt von Allah, soll Frieden und Ordnung schaffen und steht über jedem weltlichen Gesetz. Sie regelt alles, von familiären Angelegenheiten und gesellschaftlichen Verträgen, vom Toilettengang, der Lebensmittelzubereitung, dem Verzehr, und den religiösen Ritualen bis hin zum Umgang der Gläubigen untereinander. Nichts kann frei entschieden werden. Der Löwenanteil (>50 Prozent) der Scharia, die sich aus Koran, Sunna und Hadithen zusammensetzt, ist jedoch dem Umgang mit den „Ungläubigen“ gewidmet. Bei einer Ideologie, die auf Welteroberung abzielt, ist das wohl mehr als reiner Zufall.

Gibt es ein Gesetzbuch zur Scharia? Nein. Was es gibt, sind Gesetzessammlungen. Hervorgehoben wurde hier „Reliance of the Traveller“ (hauptsächlich mit schafitischem Hintergrund), das zwar nicht in Deutsch, wohl aber in englischer, französischer und natürlich auch arabischer Fassung vorliegt. Warum gerade diese Gesetzessammlung? Weil es sich um eine zertifizierte Übersetzung unter anderem von Dr. Taha Jabir al-Alwani handelt, der Mitglied der „Islamic Fiqh Academy in Jebba“ ist. Diese Akademie ist eine Unterorganisation des OIC, der „Organisation of Islamic Cooperation“. Es ist also eine offizielle Gesetzessammlung der 56 zur OIC gehörigen islamischen Länder (Syrien wurde vor kurzem ausgeschlossen).

Zur Gleichberechtigung:

(1) Der Mann darf bis zu vier Frauen haben, die Frau nur einen Mann. (2) Der Mann kann sich durch dreifaches Wiederholen von „Ich verstoße dich“ scheiden lassen. Die Frau braucht ein Scharia-Urteil und wer weiß, wie das entscheidet. (3) Der Mann darf die Frau schlagen, Umgekehrtes ist undenkbar. (4) Der Mann steht über der Frau. (5) Wenn die Frau jemanden heiraten will und ein Mann aus der Verwandtschaft „nein“ dazu sagt, dann ist das auch ein „nein“. (5) Vor Gericht gilt die Aussage einer Frau nur halb so viel wie die eines Mannes. (6) Bei Erbschaften bekommen Frauen nur halb so viel wie ein Mann an entsprechender Stelle. (7) Die Frau benötigt zum Verlassen des Hauses die Erlaubnis des Mannes, für Berufstätigkeit ebenso wie zum Empfang von Besuch.

Zum Strafrecht:

Grenzvergehen – das heißt Taten, die genau im Koran benannt sind und somit gegen das direkte Gebot Allahs verstoßen – sind Ehebruch, Unzucht, Verleumdung wegen Unzucht, schwerer Diebstahl, Apostasie, Blasphemie und Genuss von Alkohol. Die Strafen sind: Steinigung, Kreuzigung, Enthauptung, Abschneiden von Händen und Füßen (wechselseitig), Auspeitschung, auch Verbannung. Interessanterweise sind es überwiegend Frauen, die gesteinigt werden. Also auch hier keine volle Gleichberechtigung. Alle Rechtsschulen sehen bei Apostasie die Todesstrafe vor.

Alkohol:

Malakiten und Hanafiten verlangen 80 Hiebe, die Schafiten nur 40.

Vergeltungsvergehen:

Wiedervergeltung (kann nur durch den Vater oder Großvater gefordert werden, bei Verletzung nur durch das Opfer selbst), Blutgeld, oder aber auch nur religiöse Buße.

Ermessensvergehen (Aufruhr, Verkehrsdelikte, Bestechung, Urkundenfälschung, Erpressung, Entführung usw.):

Geldstrafe, Auspeitschung, Verbannung, Einkerkerung oder Todesstrafe.

Alle diese Strafen sind grausam, unmenschlich und menschenverachtend und widersprechen in vollem Umfang dem Grundsatz der Humanität und den Menschenrechten!

Zusammenfassung:

Keine Gleichberechtigung, keine Akzeptanz von Homosexuellen, kein Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch kein Recht, den Islam zu kritisieren und kein Recht, den Islam zu verlassen. Andersgläubige stehen noch schlechter da. Sie müssen zusätzliche Steuern zahlen, besitzen kein Recht auf freie Religionsausübung, kein Recht auf Zeugenaussagen gegen Mohammedaner und noch vieles mehr.

Die OIC hat eine Beobachtungs- und Dokumentationsstelle für „Islamophobie“ eingerichtet, eine Bezeichnung, deren genaue Definition allerdings nirgendwo zu finden ist und die als Kampfbegriff dient. Der 5. Bericht erschien Ende letzten Jahres und listet auch Demonstrationen gegen Moscheen auf. Das Buch „Reliance of the Traveller“ mit seinen mehr als 1200 Seiten enthält zahlreiche Passagen mit frauenfeindlichen, rassistischen Inhalten und Menschenrechtsverletzungen. Das Blutgeld für die Ermordung einer Frau ist nur halb so hoch wie das eines Mannes. Die Ermordung eines Christen oder Juden wird mit einem Drittel bewertet, während das Leben eines Zoroastriers (einem alten iranischen Glauben) nur 1/15 des Wertes eines islamischen Mannes ausmacht. Wer den Islam verlässt oder auch nur verspottet, wird sofort getötet, wenn er nicht umgehend umdenkt. Schwangere Apostatinnen werden erst nach der Entbindung getötet. Tötet ein Mohammedaner einen Apostaten, so bleibt dies ohne Folgen. Unter „Jihad“ wird jeder Muslim, der gesund und nicht zu alt ist, zum bewaffneten Kampf gegen die „Ungläubigen“ aufgerufen. Die Beschneidung von Jungen und Mädchen wird auch gefordert, wobei im Text ausdrücklich vermerkt wird, dass es bei Mädchen „nur“ um die Entfernung der Klitorisvorhaut geht.

Wie hält es die „Religion des Friedens“ nun aber mit den allgemeinen Menschenrechten? Die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ belehrt uns. Seit 1990 immer wieder bei der UN vorgelegt, soll die Scharia weltweit eingeführt werden. In den ersten 23 Paragraphen dieser Erklärung werden viele Freiheiten erwähnt, dann aber unter Schariavorbehalt gestellt. Diese kann man alle getrost überlesen. Denn in den Paragraphen 24 und 25 wird noch einmal ganz allgemein und explizit klar gemacht, dass die Scharia die einzig verbindliche Quelle des Rechtes ist und selbstverständlich über den universellen Menschenrechten steht.

24: Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt werden, unterstehen der islamischen Scharia

25: Die islamische Scharia ist die einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung

Dennoch wird die Scharia derzeit in keinem islamischen Land in vollem Umfang angewandt. Das hängt unter anderem mit religiösen Spannungen zwischen Sunniten und Schiiten zusammen, die um die Vormachtstellung in der islamischen Welt streiten. Wegen potentieller Reaktionen der verständnislosen nicht-mohammedanischen Außenwelt, aber auch verhindert durch Muslime, die nicht nach der Scharia leben wollen.

Immerhin ist die Politik nicht ganz untätig. Was bekräftigte Obama klar und deutlich vor der OIC? „Die Zukunft darf nicht denjenigen gehören, die den Propheten des Islams beleidigen!“ Die OIC verfügt über große finanzielle Mittel, und der Westen erkauft sich durch langsames Zurückweichen den momentanen Frieden…

Die in Deutschland ansässigen Islamverbände vertreten durchweg einen orthodoxen bis fundamentalistischen Islam, wie dies auch Aiman Mazyek ganz klar zum Ausdruck gebracht hat. Menschenrechte unter Scharia-Vorbehalt dürfen nie und nimmer Realität werden, weder in Europa noch in der ganzen Welt! „Wehret den Anfängen“ muss daher auch in unserer Heimat die unumstößliche Devise lauten!

Von Werner P. und Verena B.

 

[Anm.: Der Artikel wurde redaktionell gekürzt. Die ursprüngliche Fassung finden Sie hier]

 

Weiterführende Links:

Reliance of the Traveller – The classic manual of Islamic Sacred Law ‚Umdat al-Salik by Ahmad ibn Naqib al-Misri

 

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