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Serie – Über die Glaubwürdigkeit der DITIB – Bericht 1

2007-04-03 | Pressemitteilung der DITIB

Köln, den 03.04.2007 – Die Tageszeitung Express berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über den Verkauf eines Buches durch DITIB, das die Züchtigung der Frau im Islam thematisiert. Auf dem Grundstück der DITIB sind gewerblich nutzbare Räumlichkeiten vorhanden, so dass sich u.a. eine Buchhandlung auf dem DITIB-Gelände befindet, die unabhängig von DITIB Bücher verkauft. DITIB ist in diesem Fall nicht zur Kontrolle über den Verkauf der Bücher befugt.Die so genannte Islam-Fibel „Erlaubtes und Verwehrtes“ wird nicht von DITIB herausgegeben oder vertrieben. Auf dem Grundstück der DITIB sind gewerblich nutzbare Räumlichkeiten vorhanden, so dass sich u.a. eine Buchhandlung auf dem DITIB-Gelände befindet, die unabhängig von DITIB Bücher verkauft. DITIB ist in diesem Fall nicht zur Kontrolle über den Verkauf der Bücher befugt.

Zum Express-Artikel „Wirbel um Islam-Fibel“

Wir haben uns die erste Ausgabe der Publikation „Erlaubtes und Verwehrtes“ von Prof. Dr. Karaman aus dem Jahr 1990 zugelegt:

 

 

Ein deutsches Sprichwort sagt:
„Wer einmal lügt, dem glaubt nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht.“

 

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