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Islam und Grundgesetz – wo ist das Problem?

Foto: Von Prostock-studio/Shutterstock

Unter diesem Thema fand am 28.11.2019 eine Gesprächsrunde statt, wo der Islam wieder einmal verharmlost wurde. Schlimmer noch, die Öffentlichkeit wurde über den wahren Charakter des Islam getäuscht.  Gesprächspartner der Runde  waren Prof. Dr. Mathias Rohe von der Universität Erlangen-Nürnberg, der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange, NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler und Dr. Dina El Omari, Islamwissenschaftlerin an der Wilhelms-Universität  in Münster. Rund 100 Teilnehmer verfolgten das Podiumsgespräch, überwiegend Polizeibeamte, Vertreter muslimischer Gemeinden und Mitarbeiter von Kommunen. Rundblick-unna.de berichtete am 4.12.2019.

Von Eberhard Kleina

„Islam und Grundgesetz – wir sehen da kein Problem“,  erklärte Polizeipräsident Gregor Lange, „ganz im Gegenteil: Unser Grundgesetz bietet allen unabhängig von Herkunft, Nationalität, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit eine Heimat in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft.“  Muslime in Deutschland müßten in „in ihrer Vielfalt wahrgenommen und akzeptiert werden“, so Lange. Ein Widerspruch kam aus der Gesprächsrunde nicht, im Gegenteil. Wirklich kein Problem zwischen Islam und Grundgesetz? Da sehen wir doch einmal genauer hin.

 Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es im Grundgesetz, Artikel 1, und  Artikel 3 legt die Gleichberechtigung von Mann und Frau fest und untersagt, daß niemand wegen seines Geschlechtes, Abstammung, Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt wird.

Dieser Wertsetzung des Menschen im Grundgesetz  folgt der Islam nicht. „Islam“ heißt Unterwerfung unter Allah im Sinne von Kapitulation. Islam heißt nicht „Frieden“, wie immer wieder behauptet wird. Frieden heißt „Salam“, das klingt zwar ähnlich, ist aber etwas anderes.

Eine Würde, wie wir sie  in unserer christlich beeinflußten Kultur dem Menschen zumessen, der Gottes Ebenbild ist (Bibel, Gen. 1,27) und damit einen unvergleichbar hohen Wert hat, ist im Islam unbekannt.  Hier ist der Mensch Allahs Sklave (Koran, Sure 19,93), der Allahs Willen bedingungslos zu befolgen hat.  Dabei steht die Frau noch  unter dem Mann, dem sie zum Gehorsam verpflichtet ist, bei Ungehorsam darf er sie schlagen (Sure 4,34). Frauen erben auch nur die Hälfte dessen, was der Mann an Erbe bekommt (Sure 4,11). Vor Gericht wiegt die Zeugenaussage eines Mannes die Aussagen zweier Frauen auf (Sure 2,282). Für den Ehemann soll sich die Frau stets sexuell bereithalten, da Ehefrauen Acker des Mannes sind, den er jederzeit betreten darf (Sure 2,223). Nur dem Mann steht die Ehescheidung zu (Sure 2,226f), in manchen Ländern per Handy möglich. Der Mann darf bis zu vier Frauen zugleich heiraten, wenn er will (Sure 4,3).

Alle Nicht-Moslems werden im Islam  gruppenbezogen diskriminiert und herabgestuft als „Ungläubige“  (Kuffar), der Begriff bedeutet, daß diese Menschen „Lebensunwerte“ sind.  Kuffar stehen   auf der Stufe von Affen und Schweinen (Sure 5,60) und sind schlimmer als das Vieh (Sure 8,55). Juden und Christen, die immer wieder als Kuffar in den islamischen Glaubensschriften namentlich genannt werden, sind Verfluchte (Sure 9,30 und andere),  sind die schlechtesten Geschöpfe und daher sichere Kandidaten der Hölle (Sure 98,6), Moslems sollen sie nicht zu Freunden nehmen (Sure 5,51). Es gibt insgesamt nicht weniger als 206 Koran-Verse gegen „Ungläubige“.

Der Antisemitismus ist, ob wir das wahrhaben wollen oder nicht, ein Bestandteil des islamischen Glaubens, im Koran und den anderen   Glaubensschriften fest verankert. Juden sind Betrüger (Sure 3,75), Lügner (Sure 3,78), verschlagene Wucherer (Sure 4,160f) und Kriegstreiber (Sure 5,64). Im Koran sind neun antisemitische Stellen enthalten.  Auch in den Überlieferungen außerhalb des Koran, den Hadithen, findet sich der Antisemitismus. Ein Buhari-Hadith legt fest: „Die Stunde wird nicht kommen (Anm.: Gemeint ist das Weltgericht) bis ihr gegen die Juden solange kämpft und bis der Stein, hinter dem sich der Jude versteckt hat, spricht: ‚Du Muslim, hier ist ein Jude, der sich hinter mir versteckt hat, so töte ihn.‘“  Bei soviel Judenhaß ist es nicht verwunderlich, daß Hitler in der islamischen Welt hohes Ansehen genießt.

Bedenklich ist auch der Hautfarbenrassismus, der auf berühmte islamische Gelehrte früherer Jahrhunderte  zurückgeht (Ibn Sina oder Avicenna und Ibn Khaldun), ihre Lehren prägen den Islam bis heute.  Schwarzafrikaner hielten sie  aufgrund ihrer Hautfarbe für Untermenschen.

Auch die Sklaverei ist fester Bestandteil des Islam. Zahlreiche Koran-Verse befassen sich mit dem Einfangen und der Behandlung von Sklaven (Sure 4,24;  16,71;  23,1,5,6 und andere). Der Sklave wird oft mit der Formulierung umschrieben „….was deine rechte (Hand) besitzt.“  Diese Umschreibung bezeichnet Sklaven als Sache, als Besitz ihres Herrn, der über sie verfügen darf, wie er will (Sure 16,71).

Das Grundgesetz garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2).

Anders im Koran : „Und wenn ihr auf die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt.“ (Sure 27,4). Es gibt mehr als zwanzig ähnliche Kampfverse im Koran, in den Hadithen noch weitaus mehr.  Zu beachten ist auch, daß Mohammed zu Lebzeiten ca. 60 Kriege gegen „Ungläubige“ führte. Und Mohammed ist für Muslime das Vorbild schlechthin (Sure 33,21). Er hat zwar dann und wann Gegner begnadigt, aber auch Mordaufträge erteilt. In den Buhari-Hadithen wird detailliert unter der Überschrift „Wie ein Götzendiener im Schlaf getötet wurde“ der Auftrag Mohammeds geschildert, seinen Gegner Abu Rafi zu töten. Der Auftrag wurde erfolgreich ausgeführt. Opfer können auch Muslime werden, die von anderen Muslimen als nicht rechtgläubig genug eingestuft werden. Der abgrundtiefe Haß zwischen Sunniten und Schiiten ist bekannt, aber auch zwischen anderen Gruppen .

Was die körperliche Unversehrtheit betrifft, so gilt sie beispielsweise nicht bei ungehorsamen Frauen, worauf schon hingewiesen wurde (Sure 4,34), auf Ehebruch steht die Auspeitschung mit 100 Hieben für Mann und Frau gleichermaßen (Sure 24,2) oder für die Frauen sogar die Todesstrafe (Sure 4,15).

Auch die nach Grundgesetz Artikel 4 festgelegte Glaubensfreiheit kennt der Islam nicht.

Laut Koran Sure 2,217 legt Allah fest, daß es nicht erlaubt ist, von Allahs Weg abzuweichen und die heilige Moschee zu verleugnen. Nach einem Buhari-Hadith bestimmt Mohammed als Gesandter Allahs, Konvertiten zu töten. Es gibt im Islam nur eine Glaubensfreiheit, nämlich die, zum Islam überzutreten, wer dagegen den Islam verläßt, hat sein Leben verwirkt. Gern wird von islamischer Seite auf den Halb-Vers Sure 2,256 verwiesen, wo es heißt: „Es sei kein Zwang im Glauben.“  Aber gleich im nächsten Vers legt Allah fest, daß  die „Ungläubigen“, die Allah den Gehorsam verweigern, Gefährten des Feuers sind, worin sie ewig bleiben (Sure 2,257). Wir haben hier das Prinzip der Abrogation  oder Naskh (Aufhebung): Das später Gesagte hebt das Erste auf. Das gilt auch für die Gewaltverse im Koran, da sie später „offenbart“ wurden,  heben sie die früheren mehr moderaten Verse auf.

Als letztes Beispiel sei die Bestimmung des Grundgesetzes, Artikel 20, genannt, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht.

Weltweit gibt es kein einziges islamisch geprägtes Land, das eine Demokratie in unserem Sinne darstellt.  Das kann auch gar nicht anders sein, da der Islam von dem Gedanken der Theokratie (Gottesherrschaft) ausgeht: Allah als oberster Gesetzgeber hat die Scharia, das islamische Gottesgesetz erlassen. Ein Kalif als Nachfolger Mohammeds führt die Umma, das Volk bzw. die islamische Glaubensgemeinschaft an. Eine Klasse von Rechtsgelehrten systematisiert die Scharia, d.h. entnimmt den islamischen Glaubensschriften die Gesetzesbestimmungen und erläßt ständig neue Rechtsgutachten (Fatwas, im Plural eigentlich Fatawa), wie sich der Gläubige im Alltag auf Allahs Weg zu verhalten hat, wenn die Glaubensschriften hierzu keine Aussagen machen, beispielsweise, ob ein Moslem auf dem Friedhof der „Ungläubigen“ bestattet werden darf und vieles andere. Die Imame vor Ort leiten die Moslems an. Religionsgesetz und staatliches Gesetz bilden nach islamischem Denken eine Einheit, eine Trennung von Staat und Moschee ist nicht vorgesehen. Diese Ordnung ist nach islamischem Glauben die beste, die für die Menschen erstand (Sure 3,110). „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und gebt Gott, was Gottes ist“,  eine Trennung von Staat und Kirche, die Jesus vorgenommen hat (Bibel, Matth. 22,21), ist dem Islam völlig fremd.

Der islamische „Missionsbefehl“ legt fest, daß alle Muslime so lange für Allah zu kämpfen haben, bis die ganze Welt an Allah glaubt, also unter dem Gesetz der Scharia steht (Sure 2,193;  8,39; 48,28;  61,9). Die Methode dazu ist der „Dschihad“, der heilige Krieg, der Einsatz allgemein für den Islam. Dschihad bedeutet einmal den Einsatz von Waffen. Seit seiner Entstehung vor 1.400 Jahren, schätzen Historiker, hat der islamische Krieg gegen „Ungläubige“ weltweit ca. 270 Millionen Opfer gefordert    ( Bill Warner, Scharia für Nicht-Muslime, CSPI International 2015, S. 45). Dieser Krieg geht weiter, die Verfolgungen von „Ungläubigen“ in vielen islamischen Ländern belegen es.  Natürlich ist nicht jeder Moslem ein Attentäter oder Terrorist, viele sind Namens-Muslime, die einfach ihrer Beschäftigung nachgehen oder sich um ihre Familie kümmern, sie sind menschlich gesehen besser als ihr Glaube es ihnen vorschreibt. In dem Augenblick aber, wo sie sich bewußt den islamischen Glaubensinhalten zuwenden, kann es für die „Ungläubigen“ gefährlich werden.  Nachdenklich macht auch, daß noch nie nach einem Anschlag, bei dem „Ungläubige“ ums Leben kamen, Hunderte oder gar Tausende Namens-Muslime auf der Straße  gegen die Gewalt im Namen  ihres Glaubens protestiert haben.

Der Dschihad hat  auch  eine zweite, eine nicht-kriegerische Seite, wo es um die  stetige Ausweitung von Macht und Einfluß  in der Öffentlichkeit geht. Ständig wird irgend etwas gefordert: Bau von Moscheen, öffentlicher Muezzin-Ruf, Religionsunterricht, islamisch reines Essen (halal)in Schulen und Kantinen,  Posten in politischen Parteien und  Verwaltung und anderes.  Unterstützt wird die  Einwanderung von Muslimen (Einwanderungs-Dschihad), der Geburten-Dschihad (Erdogan: Zieht drei bis fünf Kinder groß) und, und, und.

Für den Dschihad  dürfen Muslime lügen, um die Herrschaft Allahs voranzubringen.  So betont man gern,  islamische Attentäter mißbrauchten  angeblich den Islam, der Toleranz bedeute. Hierher gehört auch das ober erwähnte Wortspiel „Islam und Salam“. Oder man wehrt sich mit dem Hinweis, Koran-Stellen, die Gewalt rechtfertigen, seien aus dem Zusammenhang gerissen, falsch verstanden oder gar falsch übersetzt. Dazu ist zu sagen, daß man den Koran ohne weiteres richtig übersetzen  und ohne weiteres richtig verstehen kann.  Hinsichtlich des Zusammenhangs ist zu sagen, daß es generell nur hin und wieder einen Zusammenhang gibt, ein roter Faden ist nicht erkennbar. Wenn gar nichts hilft und die „Ungläubigen“ sich durch keine Ausflüchte beeindrucken lassen, schaltet man gern auf den „Beleidigt-sein-Modus“ um oder wahlweise auch auf Bedrohung.

Die erlaubte Lüge wird im Islam als Taqiyya (Verschleierung) bezeichnet. Man leitet sie aus Sure 3,28;  6,119 und 16,106 ab, schließlich ist Allah selbst der beste Listenschmied (Sure 3,54;  8,30), so daß auch seine Anhänger listig  gegen „Ungläubige“ sein dürfen (Sure 52,42).  Bei einem Gespräch mit überzeugten Muslimen weiß der „ungläubige“ Gesprächspartner nie, ob er die Wahrheit hört oder durch Taqiyya hinters Licht geführt wird. Er muß sich schon selbst um adäquate Informationen bemühen, am besten von konvertierten Muslimen, von  Christen aus einem islamischen Land oder man arbeitet sich in den Islam ein, was allerdings nicht so einfach zu machen ist.

Die obigen Beispiele mögen genügen, um zu zeigen, daß es völlig unangebracht ist, zu sagen: „Islam und Grundgesetz – wir sehen da kein Problem.“  Der Satz ist falsch und  äußerst leichtfertig. In Wirklichkeit besteht ein unüberbrückbarer Gegensatz, eine Konfrontation. Ist das Islambild wirklich „vorurteilsbelastet“, wie Frau El Omari betonte? Sie plädiert ja für „ein differenziertes Bild des Islam“. Richtig, dann hätte man unbedingt alle die Koranstellen, die ober erwähnt wurden, ansprechen müssen, was aber offenbar nicht geschah.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, multikulturelle Gesellschaft hin oder her, daß für Muslime der Koran Allahs  ewig gültiges Wort ist, für alle Menschen und für alle Zeiten festgelegt (Sure 18,27). Allahs Wort ist heilig und unantastbar, nichts darf als zeitbedingt angesehen und daher interpretiert werden. Eine Demokratisierung des Islam ist demzufolge nicht zu erwarten.

Die Gesprächsrunde am 28.11.2019 „Islam und Grundgesetz – wo ist das Problem?“ dürfte aus islamischer Sicht eine erfolgreiche Taqiyya-Veranstaltung gewesen sein, um den Islam als kompatibel mit unserer Kultur und unserer staatlichen Ordnung zu präsentieren. Sie ist einzuordnen unter den unblutigen Teil des Dschihad, als weitere islamische Machtausdehnung durch Verharmlosung.   Man fragt sich, wieso der Polizeipräsident Lange und der Islamwissenschaftler Prof. Rohe  die oben angeführten unüberbrückbaren Gegensätze  nicht kennen. Oder wollen sie sie nicht kennen, dürfen sie sie vielleicht gar nicht ansprechen, weil das politisch unkorrekt wäre? Und wo waren die kritisch recherchierenden Journalisten? Auf alle Fälle war  die Veranstaltung ein voller Punktsieg der islamischen Seite, für die Seite der „Ungläubigen“ eine weitere Niederlage, die sie aber wahrscheinlich als solche gar nicht empfunden haben, leider. So schreitet die Islamisierung Deutschlands  voran. Das Erwachen wird heftig sein. Niemand soll später einmal sagen, er habe das alles nicht gewußt, noch ist Zeit, sich zu informieren. Aber wie lange noch?

 

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