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Herford: Couragierter Bürger wird kriminalisiert, weil er gegen den Muezzinruf demonstriert

Symbolfoto: Von Petr Bonek/Shutterstock

Wieder einmal sorgt die DITIB Moschee in Herford für Schlagzeilen.

In Herford erschallt seit Mitte Juni der Muezzinruf. Bürgermeister Tim Krähler von der SPD hat einen entsprechenden Beschluss, unter Umgehung des Stadtrates, durchgesetzt.

Bereits vor 2 Jahren sorgte die Gemeinde für Aufsehen, als in der DITIB Moschee Kinder eine Schlacht aus dem 1. Weltkrieg nachspielten. Grundschulkinder marschierten in Uniformen mit Gewehren auf und mimten Märtyrer. Am Ende wurden sie mit einer übergroßen türkischen Fahne bedeckt.

Wie die Presse berichtet sind die Herforder Ratsmitglieder mehrheitlich der Ansicht, beim Muezzinruf handelt es sich um ein Grundrecht auf freie Religionsausübung. Weshalb darüber gar nicht erst abgestimmt werden dürfe und der Stadtrat umgangen werden kann. Faktisch untermauert wurde diese These der Politiker allerdings nicht.

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen bewertet die Annahmen der Hobbyjuristen, aus dem Herforder Stadtrat gänzlich anders. Die Welt berichtete bereits Anfang Februar 2018 darüber, dass ein genehmigter Muezzinruf in der Stadt Oer-Erkenschwick wieder einkassiert wurde.

Gegen die Genehmigung hatte ein 69-Jähriger aus Oer-Erkenschwick geklagt, der in dem Gebetsruf seinen christlichen Glauben herabgesetzt sah.

Die Stadt habe bei einer 2014 erteilten Genehmigung die Interessen der Anwohner nicht genügend berücksichtigt, entschied das Verwaltungsgericht. Die Kommune hätte vor der Genehmigung auch alle Auswirkungen auf die sogenannte negative Religionsfreiheit der Anwohner überprüfen müssen.

Im Zeitungsbericht werden einige der Akteure aus dem Herforder Parlament zitiert. Herbert Even von den Grünen stellt fest, dass öffentliche Religionsausübung in Deutschland erwünscht sei.

„Dazu zählen das Glockengeläut der christlichen Kirchen, aber auch Fronleichnamsumzüge und ähnliche Rituale einzelner Konfessionen.“ Vom grundgesetzlichen Prinzip der Gleichheit aller Religionen her könne die Stadt Herford also gar nicht anders entscheiden als den Gebetsruf des Muezzin zuzulassen: „Die Frage, ob der Rat damit vorab hätte befasst werden müssen, ist eher nachrangig.“

Beim christlichen Glockengeläut handelte es sich um eine rein akustische Aussage. Die Glocken rufen die Gläubigen zum Gebet. Der Muezzinruf ist eine verbale Aussage. Ein Bekenntnis zur einzig wahren Religion, dem Islam. Mit der Aufforderung sich zum Islam zu bekennen.

Der, auf arabisch gerufene Text lautet:

Allah ist der Allergrößte.

Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt.

Ich bezeuge, dass Mohammed der Gesandte Allahs ist.

Kommt her zum Gebet.

Kommt her zum Heil.

Günter Klempnauer von der FDP vertritt folgende Ansicht:

Eine Ratsdebatte würde zu keinem anderen Ergebnis führen. Einzuschreiten habe die Stadt nur, falls der Gebetsruf andere Menschen oder Anlieger an der Bielefelder Straße belästigen würde

Belästigt fühlen sich offenbar viele Mitbürger, wie die zahlreichen Kommentare in den sozialen Netzwerken eindrucksvoll belegen.

Die CDU-Bürgermeisterkandidatin Anke Theißen wendete sich in einer Stellungnahme gegen den Muezzinruf. Was Fabian Stoffel von den Linken dazu veranlasste Frau Theißen abzusprechen auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.

„Frau Theisens Aussage ‚Wir wollen das hier nicht‘ ist anmaßend und ausgrenzend.“ Offen bleibe, wer mit „wir“ gemeint sei: „Sie scheint nur diejenigen zu meinen, welche in ihr persönliches Weltbild einer ‚deutschen Leitkultur‘ passen, das offensichtlich jenseits des Grundgesetzes liegt.“

Der Fall sorgte in ganz Herford für Aufsehen und Kritik. Ein couragierter Mitbürger ergriff die Initiative um seinen Unmut gegen die, in Gutsherrenmanier gefällte Entscheidung, öffentlich zu machen.

Der Herforder Marcel  Bauersfeld zog mit einer Glocke bewaffnet vor die Moschee, um gegen den Muezzinruf anzubimmeln. 2 Mal wurde ihm von der Polizei ein Platzverweis erteilt. Beim 2. Mal wurde zudem die Glocke konfisziert. Am letzten Freitag stand der  unbeugsame Bürger mit einem Topf und einem Kochlöffel bewaffnet vor der Moschee, um seinen Unmut gegen den Muezzinruf lautstark zu bekunden.

Wie die Presse berichtet wird der Mann nun kriminalisiert.

„Da prallen zwei Grundrechte aufeinander“, sagt Polizeisprecherin Simone Lahschnier. Sobald allerdings der Verdacht einer Straftat vorliege, dürfe die Polizei – wie in diesem Fall – einen Platzverweis aussprechen. Gegen den Herforder, der bis zu diesem Zeitpunkt polizeilich nie in Erscheinung getreten ist, liegt nach Angaben der Behördensprecherin bereits eine Anzeige wegen Störung der Religionsfreiheit vor.

Marcel Bauersfeld macht von seinem Grundrecht auf Meinung- und Demonstrationsfreiheit Gebrauch. Warum die Ausübung eines Grundrechtes die Religionsfreiheit stören soll, geht aus dem Zeitungsbericht nicht hervor. Zu seinen Motiven gegen den Muezzinruf zu protestieren äußert sich Marcel Bauersfeld wie folgt:

„Ich bin weder links- noch rechtsextrem. Ich habe auch nichts gegen andere kulturelle Gepflogenheiten. Mich stört einzig und allein der Muezzinruf, der in meinen Augen nichts anderes als ein Aufruf zum Kalifat ist. Ich möchte hier keine Scharia haben.“

Der 37- jährige kündigte an, seinen Protest fortzuführen.

Die Ditib-Gemeinde könnte das verhindern, wenn sie beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung mit einem Annäherungsverbot erwirkt. Das heißt: Marcel Bauersfeld dürfte sich nur bis zu einem bestimmten, festgelegten Abstand der Moschee nähern.

Das würde bedeuten, ein Herforder Bürger dürfte sich in seiner Heimatstadt nicht mehr frei bewegen, wenn es der dortigen DITIB  Gemeinde nicht gefällt. Deutsche Bürger würden in der Ausübung und Wahrnehmung ihrer Grundrechte massiv eingeschränkt werden. Es bleibt zu hoffen, das Gerichte in dieser Angelegenheit Recht sprechen werden.

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