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Terror im Namen Allahs: Als bestens vernetzte IS-Mitglieder oder als „Schläfer“ unter dem Radar

Sechs gewaltbereite radikale Moslems in Haft, 40 Personen von den hessischen Behörden als islamistische Gefährder eingestuft und offiziell mehr als 4000 Islamisten in Hessen. Das geht aus einer AfD-Anfrage sowie dem Verfassungsschutzbericht 2019 hervor: „Die Gefahr, dass radikale Moslems hierzulande wieder blutige Gewalttaten begehen, ist nicht zu unterschätzen“, erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Klaus Herrmann und verweist auf den jüngsten Fall in Dietzenbach, wo Fahnder einen syrischen IS-Anhänger festnahmen, der mit seinen beiden Brüdern im Verdacht steht, einen Sprengstoff-Anschlag geplant zu haben.

Die unsichere Situation der Corona-Pandemie begünstige eine Radikalisierung, stellte jüngst das „Violence Prevention Network“, eine hessische Extremismus-Beratungsstelle, fest. Vielfach sind die religiösen Extremisten die im Namen Allahs den Gottesstaat herbeimorden wollen, zudem bestens vernetzt. Der Generalbundesanwalt erhebt gerade Anklage gegen die mutmaßlichen Mitglieder einer Terrorzelle des IS. Die fünf Tadschiken standen in Kontakt mit Personen aus dem Umfeld der Attentäter von Stockholm (2017) und Wien (2020), heißt es unter anderem in der Anklageschrift.

Herrmann warnt auch vor der Scheinsicherheit der offiziellen Zahlen. „Sogenannte Schläfer, die keine Sicherheitsbehörde auf dem Radar hat, können außerhalb jeder Überwachung agieren. Sie tragen ihre Gesinnung mit sich herum, bleiben aber zunächst völlig unauffällig. Mit zunehmender Radikalisierung dürfte dieses Potential noch anwachsen.“ Dementsprechend wichtig sei es, eine mögliche Radikalisierung schon im Ansatz zu stoppen. Moscheen hätten sich dabei immer wieder als Orte der extremistischen Gehirnwäsche gezeigt. Herrmann: „Der Bau und Betrieb von Gotteshäusern, die von islamischen Staaten finanziert werden, ist zu unterbinden. Vereinen und Organisationen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen muss der Bau von Moscheen ebenfalls konsequent untersagt werden.“

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